Sterbeurkunde in Mecklenburg-Vorpommern beantragen
Alle 10 Standesämter in Mecklenburg-Vorpommern mit Adresse, Telefon und Kontakt
Nach einem Todesfall in Mecklenburg-Vorpommern müssen Sie die Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt am Sterbeort beantragen — nicht am Wohnort des Verstorbenen. In unserem Verzeichnis finden Sie alle 10 Standesämter in Mecklenburg-Vorpommern mit Adresse, Telefonnummer und weiterführenden Informationen.
In Mecklenburg-Vorpommern übernehmen häufig Amtsverwaltungen die Standesamtsfunktion für kleinere Gemeinden. Eine Besonderheit stellen die Ostseeinseln Rügen, Usedom und Hiddensee dar: Dort sind die örtlichen Inselstandesämter für Sterbefälle zuständig, was insbesondere während der Tourismus-Saison relevant ist, wenn sich viele ortsfremde Personen auf den Inseln aufhalten.
Die Gebühren betragen 12 Euro für die erste Ausfertigung und 6 Euro für jede weitere. Durch die Saisonalität des Tourismus kann es in den Sommermonaten zu erhöhtem Aufkommen bei den Inselstandesämtern kommen.
- Auf Hiddensee gibt es kein eigenes Standesamt — zuständig ist das Amt auf Rügen
- Amtsverwaltungen bündeln Standesamtsaufgaben für mehrere Gemeinden im ländlichen Raum
- Sterbefälle von Touristen werden am Sterbeort beurkundet, nicht am Heimatort
- Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 1–3 Werktage