Was kostet eine Sterbeurkunde?
Die Sterbeurkunde gehört zu den wichtigsten Dokumenten nach einem Todesfall. Sie wird von Banken, Versicherungen, dem Nachlassgericht und zahlreichen weiteren Stellen benötigt. Damit Sie die anfallenden Kosten realistisch einschätzen können, finden Sie hier eine Übersicht über sämtliche Gebühren — von der Erstausstellung über zusätzliche Exemplare bis hin zu internationalen Urkunden.
Die genauen Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung des jeweiligen Bundeslandes. Zwischen den Standorten kann es deshalb zu leichten Abweichungen kommen. Grundsätzlich bewegen sich die Kosten aber in einem überschaubaren Rahmen.
Das Wichtigste in Kürze
Eine Sterbeurkunde kostet je nach Bundesland und Standesamt ca. 10–15 Euro für die erste Ausfertigung und ca. 5–8 Euro für jede weitere. Empfohlen werden mindestens drei bis fünf Exemplare, da Banken, Versicherungen, Rentenversicherung und Nachlassgericht jeweils ein Original verlangen. Für den internationalen Einsatz kann eine mehrsprachige Urkunde nach dem Wiener Übereinkommen (ca. 10–15 Euro) oder eine Apostille (ca. 25 Euro) erforderlich sein. Eine beglaubigte Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer kostet ca. 30–80 Euro je nach Sprache. Nachbestellungen sind jederzeit möglich, da das Sterberegister mindestens 30 Jahre aufbewahrt wird. Bezieher von Sozialleistungen können in einigen Bundesländern eine Gebührenbefreiung beantragen. Planen Sie die benötigte Anzahl sorgfältig voraus — eine Nachbestellung verursacht erneuten Zeit- und Kostenaufwand. Stand: März 2026.
Wie hoch sind die Gebühren für eine Sterbeurkunde?
Die Kosten für eine Sterbeurkunde setzen sich aus der Grundgebühr für die Erstausstellung und den Gebühren für weitere Exemplare zusammen. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Positionen im Überblick:
- Erstausstellung: ca. 10–15 Euro, je nach Standesamt und Bundesland
- Jedes weitere Exemplar: ca. 5–8 Euro pro zusätzliche Ausfertigung
- Beglaubigte Abschrift: ca. 5–8 Euro beim Standesamt oder Notar
Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen detaillierten Überblick über die einzelnen Kostenpositionen:
| Leistung | Kosten | Anmerkung |
|---|---|---|
| Erste Sterbeurkunde | 10–15 EUR | Gebührenordnung des jeweiligen Landes |
| Weitere Exemplare | 5–8 EUR | Pro zusätzliches Exemplar |
| Beglaubigte Kopie | 5–8 EUR | Beim Standesamt oder Notar |
| Internationale Sterbeurkunde | 10–15 EUR | Mehrsprachiges Formular |
| Apostille | ca. 25 EUR | Für Verwendung im Ausland |
Bitte beachten Sie, dass diese Angaben Richtwerte darstellen. Die tatsächlichen Gebühren können je nach Standesamt leicht abweichen. Erkundigen Sie sich im Zweifel vorab beim zuständigen Standesamt nach den aktuellen Gebühren.
Wie viele Sterbeurkunden braucht man?
Eine der häufigsten Fragen nach einem Todesfall lautet: Wie viele Exemplare der Sterbeurkunde werden tatsächlich benötigt? Die Antwort hängt von der individuellen Situation ab — insbesondere davon, wie viele Bankkonten, Versicherungen und Verträge die verstorbene Person hatte.
Die folgende Tabelle zeigt Ihnen, welche Stellen in der Regel eine Sterbeurkunde verlangen und ob ein Original erforderlich ist:
| Empfänger | Anzahl | Hinweis |
|---|---|---|
| Bank(en) | 1–2 | Je Bank ein Original |
| Lebensversicherung | 1 | Original erforderlich |
| Rentenversicherung | 1 | Original |
| Nachlassgericht / Erbschein | 1 | Original |
| Vermieter | 1 | Kopie reicht oft |
| Arbeitgeber | 1 | Kopie reicht oft |
| Krankenkasse | 1 | Original bevorzugt |
Empfehlung: Bestellen Sie mindestens drei bis fünf Exemplare der Sterbeurkunde. Wenn die verstorbene Person über mehrere Bankkonten, verschiedene Versicherungen oder zahlreiche laufende Verträge verfügte, kann es sinnvoll sein, sogar mehr Exemplare zu beantragen. So vermeiden Sie zeit- und kostenintensive Nachbestellungen.
Eine ausführliche Übersicht aller Stellen, die eine Sterbeurkunde benötigen, finden Sie in unserem Artikel Wofür braucht man eine Sterbeurkunde?
Was kostet eine internationale Sterbeurkunde?
Wenn die Sterbeurkunde im Ausland vorgelegt werden muss, reicht eine deutsche Urkunde in vielen Fällen nicht aus. Je nach Empfängerland benötigen Sie eine mehrsprachige Urkunde, eine Apostille oder eine beglaubigte Übersetzung. Die damit verbundenen Kosten sollten Sie frühzeitig einplanen.
Mehrsprachige Urkunde (nach dem Wiener Übereinkommen): Diese Urkunde wird in mehreren Sprachen ausgestellt und von vielen Ländern ohne zusätzliche Übersetzung anerkannt. Die Gebühr liegt bei ca. 10–15 Euro und die Beantragung erfolgt beim gleichen Standesamt, das auch die deutsche Sterbeurkunde ausstellt.
Apostille (Haager Übereinkommen): Für Länder, die dem Haager Übereinkommen beigetreten sind, benötigen Sie eine Apostille. Diese wird vom zuständigen Landgericht oder Regierungspräsidium ausgestellt und kostet ca. 25 Euro. Die Apostille bestätigt die Echtheit der Urkunde und wird international anerkannt.
Beglaubigte Übersetzung: Falls das Empfängerland eine Übersetzung der Sterbeurkunde verlangt, muss diese von einem vereidigten Übersetzer angefertigt werden. Die Kosten liegen je nach Sprache und Übersetzer bei ca. 30–80 Euro. Erkundigen Sie sich vorab, ob die mehrsprachige Urkunde für Ihre Zwecke ausreicht, da Sie damit die Übersetzungskosten sparen können.
Weitere Informationen zur Nachbestellung und zu internationalen Urkunden finden Sie in unserem Artikel Sterbeurkunde nachbestellen oder ersetzen.
Wie kann ich bei der Sterbeurkunde Kosten sparen?
Auch wenn die Gebühren für eine Sterbeurkunde überschaubar sind, können sich die Kosten summieren — insbesondere wenn mehrere Exemplare, internationale Urkunden oder beglaubigte Übersetzungen benötigt werden. Mit den folgenden Tipps behalten Sie die Ausgaben im Griff:
- Genau kalkulieren: Überlegen Sie vor der Bestellung sorgfältig, wie viele Exemplare Sie tatsächlich benötigen. Bestellen Sie nicht zu viele, aber auch nicht zu wenige. Orientieren Sie sich an der obigen Tabelle und berücksichtigen Sie alle relevanten Stellen.
- Beglaubigte Kopien statt Originale nutzen: Nicht alle Stellen verlangen ein Original der Sterbeurkunde. Vermieter, Arbeitgeber und einige Versicherungen akzeptieren auch beglaubigte Kopien. Fragen Sie im Vorfeld nach, ob eine Kopie ausreicht — das kann Ihnen die Kosten für zusätzliche Originale ersparen.
- Beim Standesamt nach Sammelrabatt fragen: Einige Standesämter gewähren einen Nachlass, wenn Sie mehrere Exemplare gleichzeitig bestellen. Es lohnt sich, bei der Beantragung gezielt danach zu fragen.
- Rechtzeitig bestellen: Nachbestellungen kosten in der Regel genauso viel wie die Erstbestellung. Allerdings können Eilzuschläge anfallen, wenn Sie eine Urkunde besonders schnell benötigen. Planen Sie daher ausreichend Zeit ein, um zusätzliche Kosten zu vermeiden.
Grundsätzlich gilt: Eine gute Vorbereitung spart nicht nur Geld, sondern auch Zeit und Nerven in einer ohnehin belastenden Situation. Wenn Sie sich unsicher sind, wie viele Exemplare Sie benötigen, bestellen Sie lieber ein Exemplar mehr. Die Kosten für ein zusätzliches Exemplar von 5–8 Euro sind in der Regel deutlich geringer als der Aufwand einer späteren Nachbestellung.
Häufige Fragen zu den Kosten der Sterbeurkunde
Muss ich für jede Behörde eine eigene Sterbeurkunde einreichen?
Ja, in der Regel verlangt jede Behörde, Bank und Versicherung ein eigenes Original der Sterbeurkunde. Einfache Fotokopien werden von den meisten Stellen nicht akzeptiert. Nur bei Vermietern oder Arbeitgebern reicht manchmal eine beglaubigte Kopie aus. Planen Sie daher mindestens drei bis fünf Originale ein.
Kann ich eine beglaubigte Kopie statt eines Originals verwenden?
Eine beglaubigte Abschrift (Kopie mit Amtsstempel) ist rechtlich dem Original gleichgestellt und wird von vielen Stellen akzeptiert. Banken und Nachlassgerichte verlangen jedoch häufig ein direkt vom Standesamt ausgestelltes Original. Fragen Sie im Zweifel vorab beim jeweiligen Empfänger nach.
Was kostet eine beglaubigte Übersetzung der Sterbeurkunde?
Für eine beglaubigte Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer müssen Sie in der Regel mit Kosten von 30 bis 80 Euro rechnen, je nach Sprache und Textlänge. Prüfen Sie zunächst, ob eine mehrsprachige internationale Sterbeurkunde (ca. 10–15 Euro) ausreicht — diese wird in vielen Ländern ohne zusätzliche Übersetzung anerkannt.
Gibt es eine Kostenbefreiung für Bezieher von Sozialleistungen?
In einigen Bundesländern und Gemeinden können Bezieher von Sozialhilfe oder ALG II eine Kostenbefreiung oder -ermäßigung beantragen. Wenden Sie sich dazu direkt an das zuständige Standesamt und erkundigen Sie sich nach den lokalen Regelungen.
Was passiert, wenn ich nachträglich weitere Exemplare benötige?
Nachbestellungen sind jederzeit beim ausstellenden Standesamt möglich. Das Sterberegister wird mindestens 30 Jahre aufbewahrt. Die Kosten für Nachbestellungen entsprechen den regulären Gebühren (ca. 10–15 Euro für das erste Exemplar, 5–8 Euro für jedes weitere). Es können jedoch zusätzliche Bearbeitungszeiten anfallen.