Todesfall Checkliste — Was Sie jetzt tun müssen
Der Verlust eines nahestehenden Menschen ist eine der schwersten Erfahrungen im Leben. Neben der Trauer stehen zahlreiche organisatorische Aufgaben an. Diese Checkliste gibt Ihnen Orientierung — Schritt für Schritt.
Sofort nach dem Todesfall
In den ersten Stunden nach einem Todesfall sind einige wenige, aber wichtige Schritte notwendig. Versuchen Sie, trotz der Belastung Ruhe zu bewahren. Vieles kann auch von anderen Angehörigen oder einem Bestattungsunternehmen übernommen werden.
Arzt verständigen und Totenschein ausstellen lassen
Der erste und wichtigste Schritt ist die Feststellung des Todes durch eine Ärztin oder einen Arzt. Ohne den Totenschein (offiziell: Todesbescheinigung) können keine weiteren Schritte eingeleitet werden — weder die Beurkundung beim Standesamt noch die Bestattung.
- Tod zu Hause: Rufen Sie den Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117 an. Der Arzt kommt vor Ort, führt die Leichenschau durch und stellt den Totenschein aus. Es besteht keine Eile — nehmen Sie sich die Zeit, die Sie brauchen, bevor Sie den Arzt rufen.
- Tod im Krankenhaus oder Pflegeheim: Das ärztliche Personal stellt den Totenschein automatisch aus. Die Einrichtung informiert Sie über die nächsten Schritte und händigt Ihnen die notwendigen Dokumente aus.
- Tod durch Unfall oder unklare Todesursache: Rufen Sie die Polizei unter 110 an. Bei unnatürlichem oder ungeklärtem Tod muss die Kriminalpolizei ermitteln. Der Leichnam darf in diesem Fall nicht bewegt werden, bis die Polizei vor Ort war.
Engste Angehörige informieren
Benachrichtigen Sie zunächst die engsten Familienangehörigen — den Ehepartner oder die Ehepartnerin, Kinder, Eltern und Geschwister. Es gibt keine vorgeschriebene Reihenfolge, aber in der Regel werden die nächsten Verwandten zuerst informiert. Freunde, Nachbarn und entferntere Verwandte können in den folgenden Tagen benachrichtigt werden.
Wertgegenstände sichern
Sichern Sie Bargeld, Schmuck, wichtige Dokumente und Schlüssel der verstorbenen Person. Notieren Sie, wo sich diese Gegenstände befinden. Dies ist insbesondere wichtig, wenn der Todesfall nicht in der eigenen Wohnung eingetreten ist oder wenn mehrere Personen Zugang zur Wohnung haben.
In den ersten 24 Stunden
Nachdem der Tod ärztlich festgestellt wurde, stehen in den nächsten Stunden einige organisatorische Schritte an. Viele davon kann ein Bestattungsunternehmen für Sie übernehmen.
Bestattungsunternehmen beauftragen
Beauftragen Sie ein Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl. Der Bestatter organisiert die Überführung des Verstorbenen und unterstützt Sie bei allen weiteren Formalitäten. In den meisten Bundesländern muss die Bestattung innerhalb von 4 bis 10 Tagen nach dem Tod erfolgen. Der Bestatter kennt die lokalen Fristen und kümmert sich um die Einhaltung.
Holen Sie nach Möglichkeit Kostenvoranschläge von mehreren Bestattungsunternehmen ein, bevor Sie sich entscheiden. Die Preisunterschiede können erheblich sein.
Wichtige Dokumente zusammensuchen
Für die Beurkundung beim Standesamt und die weiteren Formalitäten benötigen Sie verschiedene Dokumente der verstorbenen Person:
- Personalausweis oder Reisepass
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde oder Familienstammbuch (bei Verheirateten)
- Scheidungsurteil (bei Geschiedenen)
- Sterbeurkunde des Ehepartners (bei Verwitweten)
- Testament oder Erbvertrag (falls vorhanden)
- Versicherungspolicen (Lebensversicherung, Sterbegeldversicherung)
- Rentenbescheide
- Vollmachten und Verfügungen
Arbeitgeber des Verstorbenen informieren
War die verstorbene Person berufstätig, informieren Sie den Arbeitgeber zeitnah. Klären Sie, ob noch Gehaltsansprüche bestehen, ob eine betriebliche Altersvorsorge vorhanden ist und ob ein Anspruch auf Sterbegeld aus dem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag besteht. Der Arbeitgeber muss außerdem die Abmeldung bei der Sozialversicherung vornehmen.
Sterbefall beim Standesamt melden
Der Todesfall muss spätestens am nächsten Werktag beim Standesamt des Sterbeortes angezeigt werden. In der Praxis übernimmt häufig das Bestattungsunternehmen diese Aufgabe. Das Standesamt benötigt den Totenschein sowie die oben genannten Dokumente und stellt anschließend die Sterbeurkunde aus.
In der ersten Woche
In den Tagen nach dem Todesfall müssen verschiedene Stellen informiert und die Bestattung organisiert werden. Nehmen Sie sich die nötige Zeit und scheuen Sie sich nicht, Hilfe von Familie und Freunden anzunehmen.
Sterbeurkunde beantragen
Beantragen Sie beim Standesamt mindestens 3 bis 5 beglaubigte Ausfertigungen der Sterbeurkunde. Banken, Versicherungen, das Nachlassgericht und die Rentenversicherung verlangen in der Regel jeweils ein Original. Nachbestellungen sind zwar jederzeit möglich, bedeuten aber zusätzlichen Aufwand und Kosten.
Ausführliche Anleitung: Sterbeurkunde beantragen
Bestattung planen und Termin vereinbaren
Besprechen Sie mit dem Bestattungsunternehmen die Art der Bestattung, den Termin und den Ablauf der Trauerfeier. Berücksichtigen Sie dabei die Wünsche der verstorbenen Person, sofern diese bekannt sind — etwa aus einer Bestattungsvorsorge oder mündlichen Äußerungen. Die Bestattungsfristen variieren je nach Bundesland zwischen 4 und 10 Tagen.
Bestattung organisieren: Arten, Kosten und Ablauf
Traueranzeige aufgeben
Viele Familien veröffentlichen eine Traueranzeige in der lokalen Tageszeitung und auf Online-Gedenkportalen. Die Anzeige informiert den weiteren Bekanntenkreis über den Tod und die geplante Trauerfeier. Das Bestattungsunternehmen kann Sie bei der Formulierung und Schaltung unterstützen.
Versicherungen informieren
Informieren Sie zeitnah alle relevanten Versicherungen:
- Lebensversicherung: Melden Sie den Todesfall schnellstmöglich. Viele Policen haben Meldefristen, deren Nichteinhaltung zu Verzögerungen bei der Auszahlung führen kann. Halten Sie die Versicherungspolice und die Sterbeurkunde bereit.
- Private Haftpflichtversicherung: Endet mit dem Tod des Versicherungsnehmers. Mitversicherte Personen (z.B. Ehepartner) sollten eine eigene Versicherung abschließen.
- KFZ-Versicherung: Informieren Sie den Versicherer über den Todesfall. Die Versicherung geht auf den neuen Halter über, wenn das Fahrzeug umgemeldet wird.
- Krankenversicherung: Informieren Sie die Krankenkasse. Prüfen Sie, ob familienversicherte Angehörige (z.B. Kinder) weiterhin versichert sind oder eine eigene Versicherung benötigen.
Vermieter informieren
Informieren Sie den Vermieter über den Todesfall. Der Mietvertrag endet nicht automatisch mit dem Tod des Mieters — er geht auf die Erben über. Es besteht jedoch ein Sonderkündigungsrecht nach § 580 BGB: Sowohl die Erben als auch der Vermieter können den Mietvertrag mit einer Frist von einem Monat zum nächsten gesetzlichen Termin kündigen.
In den ersten vier Wochen
Nach der Bestattung stehen weitere wichtige Aufgaben an, die sich um den Nachlass, die finanzielle Absicherung und die Abwicklung von Verträgen drehen.
Rentenversicherung informieren und Witwenrente beantragen
Melden Sie den Todesfall bei der Deutschen Rentenversicherung. Als hinterbliebener Ehepartner haben Sie in den ersten drei Monaten nach dem Tod Anspruch auf das sogenannte Sterbevierteljahr: In dieser Zeit wird die volle Rente des Verstorbenen weitergezahlt. Stellen Sie anschließend den Antrag auf Witwen- oder Witwerrente. Der Antrag kann bei jeder Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung gestellt werden.
Testament suchen und beim Nachlassgericht abgeben
Suchen Sie gründlich nach einem Testament oder Erbvertrag — in Schreibtischen, Bankschließfächern, beim Notar oder im Zentralen Testamentsregister. Wenn Sie ein Testament finden, müssen Sie es unverzüglich beim Nachlassgericht (Amtsgericht des letzten Wohnorts) abliefern. Das Zurückhalten eines Testaments ist strafbar. Das Nachlassgericht eröffnet das Testament und benachrichtigt die Erben.
Erbschein beantragen
Ein Erbschein ist nicht immer erforderlich. Sie benötigen ihn, wenn kein notarielles Testament oder kein Erbvertrag vorliegt und Sie gegenüber Banken, dem Grundbuchamt oder anderen Stellen Ihre Erbberechtigung nachweisen müssen. Der Erbschein wird beim Nachlassgericht beantragt. Die Kosten richten sich nach dem Nachlasswert.
Nachlass regeln: Erbschein, Konten und digitaler Nachlass
Bankkonten klären
Kontaktieren Sie die Bank der verstorbenen Person und legen Sie die Sterbeurkunde vor. Ohne Erbschein oder notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll werden Banken Ihnen in der Regel keinen Zugang zu den Konten gewähren. Hatten Sie eine transmortale Kontovollmacht (über den Tod hinaus gültig), können Sie weiterhin über das Konto verfügen. Prüfen Sie, ob Daueraufträge und Lastschriften bestehen, die gestoppt oder umgestellt werden müssen.
Laufende Verträge prüfen und kündigen
Erstellen Sie eine Übersicht aller laufenden Verträge und kündigen Sie, was nicht mehr benötigt wird:
- Mietvertrag: Sonderkündigungsrecht mit Frist von einem Monat (§ 580 BGB)
- Telefon und Internet: Sonderkündigungsrecht mit Vorlage der Sterbeurkunde
- Strom und Gas: Kündigung oder Ummeldung auf den neuen Bewohner
- Abonnements und Mitgliedschaften: Zeitungen, Zeitschriften, Fitnessstudio, Vereine einzeln kündigen
- Rundfunkbeitrag (GEZ): Mit Sterbeurkunde abmelden
Post umleiten lassen
Richten Sie bei der Deutschen Post einen Nachsendeauftrag ein, damit die Post der verstorbenen Person an Ihre Adresse weitergeleitet wird. So stellen Sie sicher, dass Sie keine wichtigen Briefe — etwa von Versicherungen, Banken oder Behörden — verpassen. Ein Nachsendeauftrag kann für 6 oder 12 Monate eingerichtet werden.
KFZ ummelden oder abmelden
War ein Kraftfahrzeug auf die verstorbene Person zugelassen, müssen Sie es bei der Zulassungsstelle ummelden (auf einen neuen Halter) oder abmelden. Für die Ummeldung benötigen Sie den Fahrzeugschein, den Fahrzeugbrief, die Sterbeurkunde und gegebenenfalls den Erbschein. Informieren Sie auch die KFZ-Versicherung.
In den ersten drei Monaten
In den Wochen und Monaten nach dem Todesfall sind weitere Angelegenheiten zu klären, die mehr Zeit in Anspruch nehmen können.
Steuererklärung für das Todesjahr
Für das Jahr, in dem der Todesfall eingetreten ist, muss noch eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden. Die Erben sind dazu verpflichtet. Wenn die verstorbene Person verheiratet war, kann für das Todesjahr noch eine gemeinsame Veranlagung gewählt werden, was steuerlich vorteilhaft sein kann. Wenden Sie sich an einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein, wenn Sie unsicher sind.
Erbschaftsteuererklärung
Jeder Erbe muss das Finanzamt innerhalb von drei Monaten nach Kenntnisnahme der Erbschaft über den Erwerb informieren. Das Finanzamt prüft, ob Erbschaftsteuer anfällt. Die Freibeträge sind je nach Verwandtschaftsgrad unterschiedlich: Ehepartner können bis zu 500.000 Euro steuerfrei erben, Kinder bis zu 400.000 Euro. Liegen die Werte darüber, fällt Erbschaftsteuer an.
Grundbuch ändern lassen
Wenn die verstorbene Person Immobilien besaß, muss das Grundbuch beim zuständigen Amtsgericht berichtigt werden. Hierfür benötigen Sie den Erbschein oder das notarielle Testament mit Eröffnungsprotokoll. Die Grundbuchberichtigung ist innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall kostenfrei — danach fallen Gebühren an.
Grabpflege organisieren
Klären Sie, wer sich künftig um die Grabpflege kümmert. Sie können die Pflege selbst übernehmen oder eine Friedhofsgärtnerei beauftragen. Die Kosten für eine professionelle Dauergrabpflege liegen je nach Region und Grabgröße zwischen 200 und 800 Euro pro Jahr. Alternativ gibt es pflegefreie Grabstätten wie Rasengräber oder Urnenstelen.
Offene Rechnungen und Forderungen prüfen
Prüfen Sie gründlich, ob offene Rechnungen, Kreditverbindlichkeiten oder sonstige Forderungen bestehen. Als Erbe haften Sie für die Schulden des Verstorbenen — allerdings nur bis zur Höhe des Nachlasswerts, wenn Sie rechtzeitig eine Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz beantragen. Beachten Sie: Die Frist für die Ausschlagung der Erbschaft beträgt nur sechs Wochen ab Kenntnis des Erbfalls.
Digitaler Nachlass — nicht vergessen
Der digitale Nachlass umfasst alle Online-Konten, Daten und digitalen Verträge der verstorbenen Person. Seit dem BGH-Urteil von 2018 (Az. III ZR 183/17) steht fest, dass der digitale Nachlass wie der analoge Nachlass auf die Erben übergeht. Das bedeutet: Erben haben grundsätzlich Zugang zu allen digitalen Konten und Daten.
E-Mail-Konten
Versuchen Sie, Zugang zu den E-Mail-Konten der verstorbenen Person zu erhalten. E-Mails enthalten häufig wichtige Informationen über bestehende Verträge, Abonnements und Konten. Wenn Sie das Passwort nicht kennen, können Sie als Erbe bei den meisten Anbietern (Google, GMX, web.de) unter Vorlage der Sterbeurkunde und des Erbscheins Zugang beantragen.
Social-Media-Konten
- Facebook: Konto in den Gedenkzustand versetzen oder Löschung beantragen. Dazu benötigen Sie eine Sterbeurkunde. Ein zuvor benannter Nachlasskontakt kann eingeschränkt auf das Profil zugreifen.
- Instagram: Gedenkzustand beantragen oder Konto löschen lassen. Angehörige können einen Antrag über das Hilfe-Center stellen.
- Twitter/X: Angehörige können die Deaktivierung des Kontos beantragen, indem sie sich an den Support wenden und eine Sterbeurkunde vorlegen.
Cloud-Speicher und Daten
Sichern Sie Fotos, Dokumente und andere wichtige Daten aus Cloud-Diensten wie Google Drive, iCloud oder Dropbox, bevor Sie die Konten löschen. Bei Google können Sie über den Kontoinaktivität-Manager Zugang beantragen. Apple bietet seit 2022 die Funktion des digitalen Nachlasskontakts an.
Online-Banking und Zahlungsdienste
Informieren Sie PayPal, Klarna und andere Zahlungsdienste über den Todesfall. Prüfen Sie, ob offene Zahlungen oder Guthaben bestehen. Für den Zugang benötigen Sie in der Regel die Sterbeurkunde und den Erbschein.
Abonnements und Online-Dienste
Kündigen Sie kostenpflichtige Abonnements wie Netflix, Spotify, Amazon Prime, Apple Music und ähnliche Dienste. Prüfen Sie auch Kreditkartenabrechnungen und Kontoauszüge auf regelmäßige Abbuchungen, die auf bestehende Abonnements hinweisen. Löschen Sie nicht mehr benötigte Accounts bei Online-Shops wie Amazon, eBay oder Zalando.
Weitere Informationen
Diese Checkliste gibt Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Aufgaben nach einem Todesfall. Je nach individueller Situation können weitere Schritte erforderlich sein. Scheuen Sie sich nicht, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen — sei es durch einen Bestatter, einen Rechtsanwalt oder einen Steuerberater.
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